Arbeitsmedizin
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Jeder Betrieb ab dem ersten Beschäftigten braucht eine betriebsärztliche Betreuung. Wir stellen Ihnen einen festen Betriebsarzt zur Seite, ermitteln die vorgeschriebenen Einsatzzeiten und übernehmen die vollständige Dokumentation — damit Sie jederzeit nachweisfähig sind.
Grund- und anlassbezogene Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viele Stunden betriebsärztlicher Betreuung Ihrem Betrieb zustehen. Wir ermitteln die Einsatzzeiten aus Branche und Mitarbeiterzahl, planen die Grundbetreuung und stehen bei besonderen Anlässen bereit.
- Ermittlung der Einsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
- Anlassbezogene Beratung bei Umbauten, neuen Verfahren oder Auffälligkeiten
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Ihr Betriebsarzt nimmt an den ASA-Sitzungen teil, bewertet Gefährdungsbeurteilungen aus medizinischer Sicht und arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen — auf Wunsch beides aus unserem Haus.
Dokumentation und Berichtswesen
Alle Betreuungsleistungen werden revisionssicher dokumentiert. Sie erhalten Jahresberichte und Nachweise, die Sie Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden direkt vorlegen können.
So läuft die Zusammenarbeit
- 1Bedarfsanalyse: Branche, Mitarbeiterzahl, Gefährdungslage
- 2Betreuungsvertrag mit festen Einsatzzeiten
- 3Laufende Betreuung: Begehungen, Sprechstunden, ASA
- 4Jahresbericht und Nachweise für Behörden und BG
Betriebsarzt anfragen
Wir ermitteln unverbindlich, welche Einsatzzeiten für Ihren Betrieb vorgeschrieben sind.
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