Arbeitssicherheit
Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Sie, Arbeitsmittel regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Wir übernehmen die Prüfungen, überwachen die Prüffristen und liefern eine Dokumentation, die jeder Kontrolle standhält.
Prüfpflichten nach BetrSichV
Nach BetrSichV dürfen nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt werden — die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen. Wir ermitteln, welche Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb prüfpflichtig sind, und legen die Prüffristen auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
- Prüfung durch befähigte Personen nach BetrSichV
- Regalprüfung nach DIN EN 15635 mit Experten- und Sichtkontrollen
- Prüfung von Leitern und Tritten inklusive Kennzeichnung
Prüffristen und Dokumentation
Jede Prüfung wird revisionssicher dokumentiert: Prüfbericht, Mängelliste und Prüfplakette. Die Prüffristen überwachen wir fortlaufend — auf Wunsch digital in Verzahnung mit PocketPRO24, damit kein Termin mehr verloren geht.
Mängel beheben, Betrieb sichern
Werden Mängel festgestellt, priorisieren wir sie nach Gefährdung und begleiten die Abstellung — von der Sofortmaßnahme bis zur Nachprüfung. So bleiben Ihre Arbeitsmittel einsatzbereit und Ihr Betrieb rechtssicher.
Prüftermin vereinbaren
Wir erfassen Ihre prüfpflichtigen Arbeitsmittel und erstellen einen Prüfplan mit festen Fristen.
Prüfung anfragen